Brandschutz und Brandschutzordnung mit Muster für eine Kita

Vorwort zu Kindertagesstätten

Etwa ein Drittel aller Kinder ab einem Alter von 1 Jahr und etwa zwei Drittel der Kinder ab 2 Jahren werden laut Statistischem Bundesamt in einer Kindertageseinrichtung (KiTa) oder in einer öffentlich geförderten Kindertagespflege (z.B. Tagesmütter) in Deutschland betreut.

Über 56.000 Kitas gibt es in Deutschland, von denen über 7.000 Kindertagesstätten von freien Trägern verwaltet werden, die in Elterninitiativen organisiert sind.

Der Begriff „Kita“ fasst dabei alle Arten der Kindertageseinrichtung, also Kinderkrippen für Kinder bis 3 Jahre, daran anschließende Kindergärten und letztendlich die Schulhorte. Je nach Region wird nur die U3 - Kindertageseinrichtung als „KiTa“ bezeichnet.

Früher geläufiger war der Begriff „Kinderläden“, der für selbstverwaltete Kindergärten geprägt wurde, die ab 1968 als alternative Betreuungsformen auch als Protest gegen die damaligen Erziehungsmethoden und bestehenden gesellschaftlichen Verhältnisse gegründet wurden. Ihren Namen haben sie zu verdanken, häufig in ehemaligen Verkaufsläden angesiedelt worden zu sein, nachdem kleinere Lebensmittelläden von Discountern und Supermarktketten vom Markt gedrängt worden waren und die Verkaufsräume eine neue Nutzung suchten.

Brandschutzordnung am Beispiel einer Kindertagesstätte

Die Brandschutzordnung (BSO) ist eine Art Hausordnung. Sie stellt Regeln für das Verhalten der Personen innerhalb der Kita-Räumlichkeiten auf - zur Brandverhütung und zum Verhalten im Falle eines Brandes.

Gesetzliche Grundlage ist die DIN 14096, die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Außerdem sind Vorschriften zur Unfallverhütung der BGW (Berufsgenossenschaft), sonstige behördliche Auflagen, Versicherungsverträge usw zu berücksichtigen.

Der Brandschutz richtet sich individuell nach den örtlichen Begebenheiten nach einer Gefährdungsanalyse und Auflagen aus dem Baugenehmigungsverfahren und muss von einer fachkundigen Person aktuell gehalten werden. Er kann nicht nach einem allgemein gültigen Muster erfolgen.

Die Brandschutzordnung teilt sich in drei Teile:

  • Teil A: Anweisungen für Besucher (Aushang)
  • Teil B: Anweisung für Personal (und andere)
  • Teil C: Anweisungen für mit besonderen Brandschutzaufgaben betrauten Personen (z.B. für den Brandschutzbeauftragen im Betrieb)

Teil A

Der Teil A der Brandschutzordnung regelt über einen einfachen Aushang das Verhalten für alle Personen, die sich nur vorübergebend in der Kita befinden. Das können Besucher beim Tag der offenen Tür, Handwerksfirmen, Eltern usw sein.

Die Form und Inhalte des Aushangs und die Reihenfolge der Inhalte sind genau vorgegeben. Dadurch soll ein ein hoher Wiedererkennungswert gegeben sein und die Orientierung im Alarmfall erleichtert werden. Nicht jeder fertig zu kaufende Aushang ist geeignet. Ist z.B. kein Aufzug vorhanden, sollte auch kein Hinweis zur Nichtbenutzung des Aufzuges auf dem Alarmplan stehen. Im Internet und im Handel sind nicht selten Aushänge zu finden, die nicht BSO-konform sind, daher lohnt sich die Beschäftigung mit dem Thema. Selbst erstellte Ergänzungen dürfen auf dem Aushang (BSO Teil A) nicht enthalten sein.

Es empfiehlt sich der Aushang an einer Stelle, an der Besucher üblicherweise vorbeikommen (z.B. Eingangsbereich).

Format des Aushangs


Gefordert an das Format sind:

  • DIN A4
  • 10 mm breiter roter Rand
  • Schriftgrößen Text mindestens 4 mm, Schlagworte 8 mm und Überschriften 10 mm
  • Symbole mindestens 10 mm hoch
  • Verwendung genau definierter Symbole nach ISO - keine Eigenkreationen!
  • leicht lesbare Schrift
  • Die Schlagworte müssen ganz links stehen, die Überschriften und die Symbole in der Mitte, die Hinweistexte rechts.
Ein einfacher Aushang (BSO Teil A) ist im Handel vielerorts erhätlich, muss aber auf individuelle Korrektheit überprüft werden.

Teil B

Teil B der Brandschutzordnung (BSO) richtet sich an die Personen, die sich „nicht nur vorübergehend“ sondern regelmäßig oder für einen längeren Zeitraum in der Kita aufhalten, z.B. die ErzieherInnen. Hier geht es natürlich auch um die Dinge, die bereits im BSO Teil A per Aushang geregelt werden, darüberhinaus aber auch um den alltäglichen Beitrag zur Verhinderung von Brand und Rauch oder zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege.

Jede ErzieherIn und Aushilfe ist verpflichtet, sich mit dem Thema Brandschutz auseinanderzusetzen, um im Brandfall sofort richtig zu handeln. Dies gilt für alle MitarbeiterInnen, auch wenn sie keinerlei besondere Aufgaben wie Brandschutzbeauftragte übernehmen.

Es empfiehlt sich, Teil B jeden neuen Mitarbeiter auszuhändigen und unterschreiben zu lassen.

Im Folgenden eine Anregung, welche Punkte in einer BSO Teil B geregelt werden könnten. Diese Beispiel - Brandschutzordnung für Kitas kann aber nur als Anregung zur Erstellung einer eigenen BSO mithilfe einer einschlägigen Fachkraft dienen.

Brandschutzordnung Teil B - Muster am Beispiel einer Kindertagesstätte

Brandschutzordnung Teil B - für ErzieherInnen und sonstige Mitarbeiter (Beispiel)


1. Einleitung
Die Brandschutzordnung, die sich in Teil A, B und C gliedert, soll Brände verhüten und den klaren Ablauf im Fall eines Brandes regeln. Während sich Teil A als Aushang an alle Besucher unserer Kita richtet, richtet sich der folgende Teil B an alle Mitarbeitende und sonstige Personen, die sich regelmäßig oder für einen längeren Zeitraum in der Kita aufhalten. Die Brandschutzordnung gilt für sämtliche Räumlickeiten der Kita, einschließlich der Außengelände. Sie tritt ab dem 01.03.2020 in Kraft und ist gültig, bis eine neue Brandschutzordnung erscheint. Der/die Brandschutzbeauftragte überprüft mindestens alle zwei Jahre oder nach baulichen oder anderen Änderungen der Einrichtung, ob diese Brandschutzordnung weiterhin geeignet ist und bespricht eventuelle Neuerungen mit allen Mitarbeitenden.

2. Besucher-Aushang
In unseren Räumlichkeiten finden Sie einen Aushang zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall, der sich an die BesucherInnen unserer Kita richtet. Dieser Aushang stellt Teil A der Brandschutzordnung dar. Er liegt als Anlage bei. Bitte machen Sie sich damit vertraut. Für nicht nur vorübergehend im Gebäude befindliche Personen gelten ergänzend folgende Regelungen zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall.

3. Brandverhütung
3.1. Offenes Feuer und Rauchen
Offenes Feuer ist in der gesamten Kita verboten. Ausnahmen sind Adventskerzen und Geburtstagskerzen, die ununterbrochen beaufsichtigt und nicht in Greifnähe der Kinder aufgestellt werden. Kerzen müssen einen sicheren Abstand zu allen brennbarem Material (z. B. Weihnachtsdeko) haben.

Adventskränze mit brennendem Kerzen nur auf einer nichtbrennbaren Unterlage betreiben (beispielsweise große Fliese oder Glasplatte unterlegen). Keine brennbare Tischdecke verwenden. Löschdecke griffbereit halten.

Jegliches offene Feuer muss stets beaufsichtigt werden. Auch bei kurzzeitigem Verlassen des Raumes (z.B. Toilettengang), sind alle Flammen unbedingt zu löschen.

Das Rauchen ist auf dem gesamten Gelände der Kita verboten. Brennende Zigarettenreste nicht in Müllbehälter werfen.

3.2. Anhäufungen brennbarer Materialien vermeiden
Stets die Betriebsanweisungen von Gefahrstoffen beachten. Desinfektionstücher, z.B. für den Wickeltisch sind leicht entzündlich, da sie Alkohol und andere leicht entflammbare Inhaltsstoffe enthalten. Darüber hinaus können brennbare Dämpfe entstehen. Alle brennbaren Abfälle wie Desinfektionstücher sind in den dafür vorgesehenen Metallmülleimer zu entsorgen. Dieser ist täglich zu entleeren. Sofern die Leerung von der Reinigungsfirma vergessen wird, die Leerung selbst veranlassen und den Vorstand informieren.

Kartons, Papier, Bastelkram, Folien, Verpackungen und Dekoration nicht an Rettungswegen lagern.

Generell immer auf Sauberkeit und Ordnung achten.

Beim Einkauf von Dekoration möglichst auf nicht brennbares Material bzw. schwer entflammbares Material achten.

3.3. Brandgefahr durch elektrische Geräte mindern
Elektrische Geräten grundsätzlich vor Benutzung auf sichtbare Schäden hin überprüfen. Auf Anzeichen für Schäden achten, wie z.B. komischer Geruch oder Rauchentwicklung, Funkenschlag, flackert. Geräte nicht verwenden und Vorstand informieren, auch wenn sie lediglich möglicherweise schadhaft sind. Reparaturen dürfen nur von Fachpersonal durchgeführt werden.

Elektrische Geräte wie CD-Player grundsätzlich nur unter Aufsicht betreiben. Nur solche Elektrogeräte verwenden, die ein GS-Zeichen und das E-Check-Siegel (nicht älter als 2 Jahre ) tragen. Nach Verwendung grundsätzlich bei jedem Elektrogerät den Netzstecker ziehen oder das Gerät anderweitig stromlos stellen.

Alle Geräte, die heiß werden, z.B. Wasserkocher oder Kaffeemaschine, nur auf nicht brennbarem Untergrund betreiben (z.B. einem Glasbrett oder einer Fliese). Auf ausreichend Abstand zu brennbarem Material achten. Gebrauchsanleitungen beachten, insbesondere regelmäßig reinigen / entkalken. Lüftungsschlitze und Kühlungsgebläse von Geräten nicht abdecken.

Nach der Verwendung des Herds/Backofens darauf achten, stehts die Knöpfe einfahren/eindrücken, um ein Anschalten durch Kinder zu erschweren.

Keine brennbaren Stoffe oder Stoffe, die bei Erhitzung Rauch entwickeln (z.B. Plastikschüssel) auf dem Herd abstellen, auch nicht vorübergehend.

3.4. Handwerker / Reparaturarbeiten
Schweiß-, Brennschneid- und Lötarbeiten nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Vorstand und den Brandschutzbeauftragten vornehmen oder erlauben. Dies gilt auch für Fremdfirmen.

4. Brandausbreitung verhindern
Die Türen nach Außen dürfen nicht verkeilt oder offenstehend festgestellt werden.

Die Feuerwehr ist zu informieren und das Gebäude zu evakuieren sowohl bei offensichtlichem Feuer als auch bei einem Verdacht auf Feuer, z. B. Brandgeruch oder Rauch unklarer Herkunft, sichtbarem Feuerschein oder Hitze unklarer Herkunft.

5. Rettungswege freihalten
Es ist sicherzustellen, dass alle Fluchttüren morgens aufgeschlossen wurden.

Alle Flucht- und Rettungswege immer in voller Breite freihalten.

In den Bereichen vor den Türen nichts abstellen, Türen müssen jederzeit zu öffnen sein. Fluchtwege nicht verengen. Keine Gegenstände im Flur / Gang oder im Eingangsbereich abstellen. BesucherInnen und Eltern ggf. darauf aufmerksam machen, dass im Haupteingangsbereich nichts abgestellt werden darf, was Türen blockieren oder Fluchtwege verengen könnte (z. B. Kinderwagen).

Fluchthinweisschilder (z.B. Hinweis auf Notausgang) und Fluchtpläne nicht abdecken.

Notausgänge, Notausstiege, Flure, Zu- und Ausgänge, Treppen und sonstige Rettungswege sind deutlich mit grünen Piktogrammen gekennzeichnet. Diese Fluchtwegkennzeichnung darf nicht entfernt, verändert oder in ihrer Erkennbarkeit beeinträchtigt werden.

Keine brennbaren Stoffe, Dekorationen, Verpackungsmaterialien oder Abfälle an den Fluchtwegen lagern.

6. Notfalleinrichtungen
Ein Feuerlöscher befindet sich im Flur. Im Küchenbereich hängt eine Löschdecke.

Bitte machen Sie sich mit der Bedienungsanleitung der Feuerlöscher und der Löschdecke vertraut, insbesondere mit der genauen Bedienung und für welche Art von Bränden die Löschmittel geeignet sind.

An den Zimmerdecken hängen Rauchwarner. Sie machen sich durch lautes Piepsen bemerkbar.

Morgens sicherstellen, dass das Telefon über ausreichend Akkuladung verfügt. Das Telefon immer an seinem festen Platz belassen. Die Telefonnummer der Feuerwehr ist auf dem Telefonapparat vermerkt.

Feuerlöscher und Branddecke müssen jederzeit sichtbar sein und der Zugang zu ihnen jederzeit frei sein. Auch die Hinweissymbole nicht zustellen oder abdecken.

In unserer Kita gibt es keinen Hausalarm. Im Brandfall sind alle Anwesenden z.B. durch lautes Rufen („Feuer!“) zu warnen. Die Feuerwehr ist per Telefon zu alarmieren.

In unserer Kita gibt es keine automatischen Löscheinrichtungen (keine Sprinkleranlage oder dergleichen).

In unserer Kita gibt es keine Türen, die sich im Brandfall automatisch schließen.

7. Verhalten im Brandfall
Achten Sie stets auf Warnsignale wie das Piepsen eines Rauchmelders, Brandgeruch, Rauch, Feuerschein oder Hitze. Befolgen Sie im Alarmfall die Anweisungen der Kitaleitung bzw. der/des Brandschutzbeauftragen und der Feuerwehr.

7.1. Bewahren Sie Ruhe.
Unüberlegtes Handeln kann zu Fehlverhalten und zu Panik führen. Wirken Sie auf panische Personen beruhigend ein.

7.2. Rufen Sie mittels Telefon die Feuerwehr, Rufnummer 112.
Melden Sie nach dem 5W-Schema, wie im Aushang (Brandschutzordnung Teil A) dargestellt:

  • 1) Wer ruft an?
  • 2) Was ist passiert / Was brennt?
  • 3) Wie viele Menschen sind betroffen / gefährdet?
  • 4) Wo brennt es? Hinweis, dass es sich um eine Kita handelt.
  • 5) Warten auf Rückfragen. Nicht einfach auflegen. Die Feuerwehr beendet das Gespräch.

7.3. Bringen Sie sich und andere in Sicherheit.
Verlassen Sie den Gefahrenbereich ruhig, aber zügig. Warnen Sie andere gefährdete Personen.

Nehmen Sie alle Kinder mit, soweit dies gefahrlos möglich ist. Prüfen Sie nach Möglichkeit insbesondere auch, ob sich im Flur oder auf den Toiletten, in Nischen und Verstecken wie Regalnischen, unter der Spielburg, unter Tischen und hinter Möbeln, Küchenzeile und Spielgeräten noch Kinder befinden.

Um keine Zeit zu verlieren, Kinder nicht umziehen / ankleiden.

Prüfen Sie stets, ob alle Anwesenden alarmiert sind und keine Personen zurückbleiben. Nehmen Sie nach Möglichkeit die aktuelle Anwesenheitsliste mit.

Benutzen Sie die freien Rettungswege, um den Gefahrenbereich zu verlassen, z.B. durch den Haupteingang oder durch die Tür zum Treppenhaus.

Bei starker Qualmentwicklung kriechen Sie auf dem Fußboden, da Qualm nach oben steigt und den Sauerstoff nach unten drückt.

Sind alle Fluchtwege versperrt, machen Sie auf sich aufmerksam.

Suchen Sie die gekennzeichnete Sammelstelle auf, soweit dies gefahrlos möglich ist. Das ist wichtig, um festzustellen, ob ErzieherInnen, Kinder oder andere Personen fehlen und sich unter Umständen noch im Gebäude aufhalten.

Überprüfen Sie die Vollständigkeit. Erstatten Sie bei Eintreffen der Feuerwehr der Einsatzleitung Meldung, insbesondere wenn sich noch Kinder oder andere Personen im Gebäude aufhalten. Achten Sie auf Anweisungen der Feuerwehr.

7.4. Löschversuch unternehmen
Wenn gefahrlos möglich, unternehmen Sie einen Löschversuch. Beachten Sie: Menschenrettung und Alarmierung der Feuerwehr geht vor Brandbekämpfung. Benutzen Sie Feuerlöscher und/oder Löschdecke.

Entfernen Sie, wenn möglich, brennbare Gegenstände, auf die das Feuer überschlagen könnte.

Brennende Personen auf der Erde wälzen und/oder in Decken, Mäntel oder Tücher (Keine Kunstfasern verwenden) hüllen, um das Feuer zu ersticken.

Nachdem alle Menschen mit Gewissheit in Sicherheit sind, Türen und Fenster, wenn möglich, zumachen (nicht abschließen!)

Laufen Sie nicht in verrauchte Bereiche. Drei Atemzüge in Rauchgas können bereits zur Ohnmacht führen.

7.5. Weiteres
Verständigen Sie die Eltern.

Sind Sie und die evakuierten Kinder nicht ausreichend gegen Kälte oder Sonne geschützt, suchen Sie nach Vollständigkeitsprüfung und Meldung an die Feuerwehr ein Geschäft oder eine Wohnung in sicherer Entfernung auf.

Achten Sie auch nach der Evakuierung auf gesundheitliche Beschwerden bei sich und den Kindern, z.B. durch den Rauch. Informieren Sie in diesem Fall den Rettungsdienst oder suchen Sie einen Arzt auf.

Achten Sie darauf, dass während und nach der Räumung keine unnötigen bzw unnötig langen Telefonate über das Mobilfunknetz geführt werden, um die Netzkapazitäten für notwendige Kommunikation z.B. eingeschlossener Personen oder für Rückfragen der Feuerwehr freizuhalten.

Machen Sie keine Angaben gegenüber der Medien / Presse und posten Sie nichts in sozialen Netzwerken.

Das Wiederbetreten der Kita-Räumlichkeiten kann erst nach deutlicher Freigabe durch die Feuerwehr bzw. den/die Brandschutzbeauftragten erfolgen.

Wichtiger Hinweis:

Dieses Muster der Brandschutzordnung Teil B kann nur als Anregung für das Erstellen einer eigenen Brandschutzordnung für eine Kita dienen, da in jeder Kindertagesstätte andere Notfallsysteme, bauliche Begebenheiten und andere Verfahrensabläufe gegeben sind.

Hier einige Stichworte, die in der obigen Brandschutzordnung Teil B nicht enthalten sind, aber ggf. zu regeln wären (keine vollständige Aufzählung):

  • Besonderer Umgang mit gasbetriebener Heizung oder gasbetriebenen Herd / Gashahn abdrehen
  • Besondere Gefahren und Umgang mit brennbare Stoffe z.B. im Heizkeller; Explosionsgefahren
  • (Gefahren durch) automatische Löschanlagen, Feuerschutzabschlüsse (Feuerschutztüren), Rauchschutzabschlüsse oder Rauchabzugsanlagen
  • Für die Feuerwehr freizuhaltene Flächen (Anfahrtswege, Angriffswege), Parkverbote
  • Hinweis / Beschreibung Handfeuermelder, die entweder einen Hausalarm auslösen oder direkt die Feuerwehr verständigen
  • Besondere Meldestellen wie Hausmeister, Hausverwaltung, Sicherheitsdienst
  • Standorte und Bedienungsanleitungen weiterer Löschmittel, z.B. Wandhydrant, Löschschlauch
  • Hinweis, dass Aufzüge im Brandfall nicht genutzt werden dürfen
  • Hinweis auf Fluchtpläne / Rettungswegbeschilderung
  • Kindersicherung von Herd, Ofen, und sonstigen hitzeproduzierenden Geräten, beispielsweise Stromabschaltung in der Küche durch einen separaten Schalter oder anderweitige Sicherung von Herd und Ofen
  • Hinweis und Bedienungsanleitung Handsirene, falls vorhanden
  • Beschreibung des Hausalarms (optisch & akustisch) in mehrgeschossigen Einrichtungen, der entweder automatisch über Rauchmelder ausgelöst wird und/oder über Knöpfe zum manuellen Auslösen verfügt
  • ... weitere individuelle Besonderheiten, die hier nicht aufgeführt werden können und die mit einem Fachmann zu besprechen sind, unter Berücksichtigung von Auflagen des Jugendamts, Bauamt, Betriebsgenehmigung usw


Teil C

Teil C der BSO richtet sich an Personen, die mit besonderen Branschutzaufgaben betraut sind. Das kann der Brandschutzbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragte sein, aber auch Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer oder Brandschutzwart.

Auf Teil B und C kann bei geringer Gefahr verzichtet werden, sofern die Brandschutzbehörde dem zustimmt.

Anregungen zum Inhalt finden Sie hier:

Muster-Brandschutzordnung Teil C am Beispiel einer Kindertagesstätte

Der Teil C der Brandschutzordnung ist der über Teil A und Teil B stehende Teil. Er richtet sich an Personen, die mit besonderen Branschutzaufgaben betraut sind, z.B. den Brandschutzbeauftragten.

Unten skizzieren wir mögliche Aufgaben eines Beauftragten für Brandschutz. In größeren Einrichtungen regelt die BSO Teil C auch die Aufgaben für Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer oder Brandschutzwarte.

Aufgaben-Beispiele

  • Regelmäßige Fortbildung zu Brandschutz und Evakuierung (z.B. durch örtliche Feuerwehr)
  • Kontakt mit der Feuerwehr, ggf. dort liegende Gebäudepläne aktuell halten
  • ggf. Brandschutzerziehung für die Kinder organisieren
  • Unterweisung der anderen Beschäftigten zu Brandschutz und Evakuierung (z.B. Umgang mit Feuerlöschgeräten, Fluchtwege, Verhalten im Brandfall usw)
    inkl. Dokumentation der Unterweisung
  • Kontrolle der Brandschutzbestimmungen, z.B.
    • Überwachung des Rauchverbotes,
    • Fluchtwege kontrollieren (auf Verengung, Lagerung entzündlicher Stoffe, Fluchttüren nutzbar, Parkverbote usw)
    • Hinweisschilder für Flucht / Löschmittel kontrollieren
    • Brandfall-Aushang (BSO Teil A) kontrollieren und aktuell halten, Notrufnummer-Aufkleber am Telefon kontrollieren
    • freien Zugriff auf Löschmittel kontrollieren
    • Wartungsintervalle von Feuerlöscher, Rauchmelder und sonstigen Hausalarm-Einrichtungen / Lösch-Einrichtungen überwachen
  • Aktuell halten der Brandschutzordnung (Teil A, Teil B und Teil C)
  • Regelmäßige Evakuierungsübungen planen, durchführen und nachbesprechen
  • Genehmigung von
    • feuergefährlichen Arbeiten (z.B. Schweißarbeiten)
    • Außerbetriebsetzung von Rauchmeldern oder anderen Notfalleinrichtungen
  • bei Sonderveranstaltungen (z.B. Tag der offenen Tür, Weihnachtsfeier) die Organisation des Brandschutzes und der Evakuierung unterstützen
  • für den Brandfall Pläne und Schlüssel für die Feuerwehr bereit halten; Lotsen für die Feuerwehr und Rettungskräfte aufstellen, Freimachen von Anfahrts- und Angriffswegen
  • nach einem Brandfall Brandstelle sichern gegen Betreten des Gebäudes, Witterung, Einbruchsdiebstahl / Wiederaufnahme des Normalbetriebs in Abstimmung mit der Feuerwehr und Polizei genehmigen; Schadstoffmessung beauftragen; Nahrungsmittel entsorgen; für die Erneuerung der Löschmittel sorgen
Diese Liste ist nicht vollständig und kann insbesondere für größere Kitas so nicht übernommen werden. Weitere Aufgaben können z.B. sein, weitere Hausalarm-Einrichtungen oder Lösch-Einrichtungen zu überwachen, im Brandfall Löschwasserrückhaltevorrichtungen zu schließen oder manuelle Löschsysteme in Betrieb zu nehmen usw.

Übrigens:
Die BGW empfiehlt für kleine Einrichtungen Handsirenen, die an einem fest definierten Platz aufbewahrt werden, z.B. in der Nähe des Telefons. In großen, mehrgeschossigen Einrichtungen ist ein Hausalarm Pflicht, der optisch und akustisch Warnung gibt, entweder mit automatischer Auslösung oder über Rauchmelder manuelle Auslösung per Druckknopf.

Brandschutzübung - Evakuierungsübung (Räumung der Kita)

Insbesondere die Räumung einer Kita soll in allen Kindertagesstätten regelmäßig geprobt werden. Diese Alarmübung wird der Kita einmal jährlich empfohlen. Durch Routine kann unüberlegtes Handeln und Panik vermieden und Schaden minimiert werden.

Räumungsübungen können zuvor angekündigt werden oder unangekündigt erfolgen. Der Feuerwehrverband empfiehlt die Alarmübungen mit Kindern und ohne Feuerwehr durchzuführen, sowie zusätzlich soweit möglich eine Evakuierungsübung mit Feuerwehr, aber ohne Kinder (z.B. mit Puppen) durchzuführen.

Prinzipiell wird dazu geraten, die Kinder bei Gelegenheit an einen Feuerwehrmann - in kompletter Montur - spielerisch heranführen, damit im Notfall sich die Kinder nicht aus Angst vor Feuerwehrmännern verstecken.

Stand der Information 01/2020

Hinweis:

Diese Informationen können nur einen ersten Überblick vermitteln. Trotz Zusammenstellung nach bestem Wissen und Gewissen können wir Fehler nicht ausschließen und daher keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit übernehmen. Ziehen Sie bei Fragen stets eine einschlägige Fachkraft hinzu und fragen beim örtlichen Träger der Jugendhilfe nach Rat.

Insbesondere können die Texte nicht alle länder- und städtespezifischen Eigenheiten abdecken und beziehen sich stellenweise rein auf das Bundesland Hessen oder speziell Darmstadt. Gesetzestexte werden stets nur in Auszügen zitiert. Beispiele und Muster können nicht alle Fälle und alle Ausnahmen abbilden. Die Informationen auf dieser Seite stellen keinerlei Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzen auch nicht die Beratung durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder einer anderen entsprechenden Fachkraft. Artikel, die von Fachleuten geprüft wurden, sind mit Namen und Funktion gekennzeichnet.

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